Schreber, Daniel Paul
Nachname:
Schreber
Vorname:
Daniel Paul
Epoche:
19. Jahrhundert
20. Jahrhundert
Arbeitsgebiet:
Sonstige
Geburtsort:
Leipzig
* 25.07.1842
† 14.04.1911
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Anstaltsinsasse um 1900, Jurist und Autor

 

Daniel Paul Schreber (1842-1911) wurde am 25. Juli 1842 in Leipzig geboren. Er wuchs mit drei Schwestern und einem Bruder in einer gutbürgerlichen Familie auf. Sein Vater Moritz Schreber (1808-1861) war Arzt und Orthopäde und ein bekannter Autor von Erziehungsratgebern. Er ist der Namensgeber der nach seinem Tod gegründeten Schrebergarten-Bewegung. Daniel Paul Schreber war ein ausgezeichneter Schüler und studierte Jura. 1865 ging er in den sächsischen Justizdienst und heiratete 1878 Ottilie Sabine Behr (1857-1912), die Tochter eines Theaterdirektors und Regisseurs. Das Ehepaar blieb nach mehreren Fehlgeburten kinderlos. Schreber arbeitete zwischen 1865 und 1893 an Gerichten in Leipzig, Chemnitz und Freiberg. Auf dem Höhepunkt seiner beruflichen Karriere wurde er 1893 zum Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Dresden ernannt. 

 

Anstaltseinweisung, Entmündigung und Gerichtsverfahren

Kurz nach seiner Berufung zum Senatspräsidenten meldete sich Schreber krank. „Infolge Arbeitsüberlastung“, wie er später schrieb, habe er unter Schlaflosigkeit und hypochondrischen Beschwerden gelitten (Schreber 1903/1973, S. 37). Mit ähnlichen Symptomen hatte er sich bereits 1884 nach der erfolglosen Kandidatur um ein Direktmandat für den Deutschen Reichstag an Paul Emil Flechsig (1847-1929), den Direktor der Irrenklinik der Universität Leipzig, gewendet. Seinerzeit war er nach einem halben Jahr als geheilt aus der Klinik entlassen worden. Doch diesmal verlief die Krise dramatisch. In der Krankenakte ist vermerkt, dass sich unter die hypochondrischen Beschwerden „Verfolgungswahn“ und „Halluzinationen“ mischten (1). 1894 wurde Schreber zunächst in die Pierson`sche Privatanstalt Lindenhof bei Coswig und von dort in die Heilanstalt Sonnenstein bei Pirna verlegt. Dort blieb Schreber mehr als acht Jahre. Er wurde unter Vormundschaft gestellt und 1896 in den dauerhaften Ruhestand versetzt (2). 

 

Direktor der Heilanstalt Sonnenstein war Guido Weber (1837-1914). Weber war Mitbegründer der Forensisch-psychiatrischen Vereinigung zu Dresden und mit seinen Gutachten an den Entmündigungsverfahren gegen Schreber beteiligt (3). Er diagnostizierte ein „paranoisches Krankheitsbild“, das sich aus einem „halluzinatorischem Wahnsinn“ herauskristallisiert habe (4). Charakteristisch für eine „Paranoia“ sei, dass sie sich auf bestimmte Bereiche, bei Schreber religiöse Inhalte, begrenze. Weber wollte als Gutachter keine rechtliche Bewertung abgeben. Doch er sah insbesondere in der fehlenden Krankheitseinsicht eine Gefahr. Als Schreber gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegte und der Fall vor das Oberlandesgericht ging, gab Weber schließlich eine gute Prognose für den weiteren Krankheitsverlauf. Zusammen mit den Schriftstücken, die Schreber selbst zu seiner Verteidigung verfasst hatte, war damit der Weg frei für das Urteil des Königlich Sächsischen Oberlandesgerichtes, das am 14. Juli 1902 den Entmündigungsbeschluss aufhob (5). In der Begründung betonte das Gericht, dass es zwar keinen Zweifel an der Geisteskrankheit Schrebers hege, der Wahn sei jedoch auf religöse Inhalte beschränkt und rechtfertige die Entmündigung nicht (vgl. dazu Goodrich 2015; Hackler 2011). Nach diesem Urteil konnte Schreber die Anstalt verlassen und zog zu seiner Familie nach Dresden. Nachdem seine Frau einen Schlaganfall erlitten hatte, musste er sich 1907 wiederum in psychiatrische Behandlung begeben. Er ließ sich in die Heilanstalt Dösen einweisen, wo er am 14. April 1911 verstarb.

 

Schrebers Selbstzeugnis 

1903 erschienen Schrebers Denkwürdigkeiten eines Nervenkranken nebst Nachträgen und einem Anhang über die Frage: „Unter welchen Voraussetzungen darf eine für geisteskrank erachtete Person gegen ihren erklärten Willen in einer Heilanstalt festgehalten werden?“ Das Manuskript basierte auf Notizen und Tagebuchaufzeichnungen, die Schreber seit 1896 angefertigt hatte. Zunächst, so betonte er im Vorwort, habe er nicht an eine Veröffentlichung gedacht. Mit der Darstellung habe er vielmehr in dem von ihm angestrengten Aufhebungsverfahren gegen seine Entmündigung den Beweis antreten wollen, dass er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sei.

 

Mit seinem Buch wollte Schreber die „scheinbaren Absonderlichkeiten“ seines Verhaltens erklären und seine Erkenntnisse über religiöse Wahrheiten mitteilen (Schreber 1903/1973, S. 3 f.).Er war überzeugt, in Folge eines „Seelenmordes“ in direkter Verbindung mit Gott zu stehen. Sein Leipziger Arzt Flechsig habe im wissenschaftlichen Interesse auf sein Nervensystem eingewirkt und durch Manipulation eine unrechtmäßige Verbindung seiner Nerven zu Gott hergestellt. Infolge dieses „weltordnungswidrigen Zustandes“ fühlte sich Schreber einer Vielzahl „göttlicher Wunder“ ausgesetzt, die darauf abzielten, seinen Körper und Verstand zu zerstören und nach seiner „Entmannung“ neue Menschen „aus Schreber`schem Geist“ zu schaffen. Die Wunder seien zunächst von so bedrohlicher Natur gewesen, dass er fast unaufhörlich um sein Leben, seine Gesundheit oder seinen Verstand fürchtete. Unter anderem habe man versucht, Nerven aus seinem Kopf herauszuziehen und ihn mit einer „Kopfzusammenschnürungsmaschine“ in Form einer Schraubenpresse traktiert. „Strahlen­züge“ hätten versucht, den Schädel zu zersägen und die Schädeldecke zu pulverisieren. „Kleine Männer“ hätten als winzige Menschengestalten sein Rückenmark ausgepumpt und das Öffnen und Schließen der Augen bewirkt. 

 

Zudem imaginierte Schreber, ihm wüchsen weibliche Geschlechtsmerkmale und er hörte Stimmen, die ihn als „Miß Schreber“ titulierten (ebd., S. 192). Als ein in den „dauernden Verkehr mit Strahlen getretener Mensch“ sei er der „Tendenz zur Entmannung“ ausgeliefert, um die Menschheit zu erlösen (ebd., S. 40). Denn als Frau könne er den Kontakt mit Gott als Lust empfinden. Die Metamorphose sei vollendet, wenn ein neuer, heiliger Menschentypus entstanden sei: „Nunmehr wurde mir aber unzweifelhaft bewusst, dass die Weltordnung die Entmannung, mochte sie mir persönlich zusagen oder nicht, gebieterisch verlange und dass mir daher aus Vernunftgründen gar nichts anderes übrig bleibe, als mich mit dem Gedanken der Verwandlung in ein Weib zu befreunden. Als weitere Folge der Entmannung konnte natürlich nur eine Befruchtung durch göttliche Strahlen zum Zwecke der Erschaffung neuer Menschen in Betracht kommen. ... Ich habe seitdem die Pflege der Weiblichkeit mit vollem Bewusstsein auf meine Fahne geschrieben.” (ebd., S. 123 f.). Während seines Aufenthaltes auf dem Sonnenstein glaubte Schreber lange Zeit, dass er der einzige Mensch auf der Welt sei und seine Umgebung lediglich aus „flüchtig hingemachten Männern“ bestehe. Ab November 1895 beruhigte sich sein Zustand allmählich. Um 1897 begann er wieder mit seiner Familie zu kommunizieren, Zeitung zu lesen und sich mit Schach- und Klavierspiel zu beschäftigen. Allerdings blieb er überzeugt, durch seine „Nervenkrankheit“ in besonderer Beziehung zu Gott stehen. Stets betonte er, als sittlich hochstehender Mensch der Wahrheit verpflichtet zu sein (vgl. van der Haven 2011).

 

Schrebers rhetorisches Geschick und die Schärfe seiner Argumentation kontrastieren mit dem phantasmagorischen Inhalt seiner Beschreibungen. So ist ein Text entstanden, der bis heute eine große suggestive Kraft entfaltet. Mit plastischen Wortschöpfungen und vielerlei Bezügen zur Geistes- und Kulturgeschichte versuchte der Autor, das Erlebte zu beschreiben und sich und seinen Lesern zu erklären. Auf seine eigene Reputation nahm er kaum Rücksicht: Vielmehr hoffte er, die transsexuellen Veränderungen durch eine ärztliche Untersuchung beweisen zu können. Seine Familie soll deshalb einen Großteil der in den Buchhandel gelangten Exemplare der Denkwürdigkeitenaufgekauft haben.

 

Psychiatriegeschichtlich interessant sind Schrebers Schilderungen des Anstaltsalltags und des Verhältnisses zwischen Personal und Patienten. In der Pensionärsanstalt stand ihm ein überdurchschnittlicher Komfort zur Verfügung. Er bewohnte zwei Zimmer und hatte ein eigenes Pianino. Behandelt wurde er hauptsächlich mit Beruhigungs- und Schlafmitteln, der Besuch des Anstaltsgartens gehörte zum Tagesprogramm. Mehr als zwei Jahre musste er die Nächte in einem Isolierzimmer verbringen, weil sein Verhalten zu Beschwerden geführt hatte. Er schildert körperliche Auseinandersetzungen mit Personal und Mitpatienten, weil er sich bedroht fühlte. Als sich sein Zustand gebessert hatte, konnte Schreber zunächst in Begleitung von Pflegern und später allein die Anstalt verlassen. Er besuchte in Pirna die Kirche und das Theater oder machte Ausflüge in die Umgebung. Ab 1898 nahm er die Mahlzeiten an der Tafel des Anstaltsvorstandes ein.      

 

Rezeptionsgeschichte der Denkwürdigkeiten

Schrebers Denkwürdigkeitenerschienen 1903 im Verlag von Oswald Mutze, dem in Leipzig ansässigen bedeutendsten spiritistischen Verlag Deutschlands. Hier hatte C. G. Jung (1902) seine Dissertation Zur Psychologie und Pathologie sogenannter okkulter Phänomenepubliziert.Über ihn gelangten die Denkwürdigkeitenwohl in die Hände von Sigmund Freud. 1911 veröffentlichte Freud eine Fallstudie über Schreber mit dem Titel Psychoanalytische Bemerkungen über einen Fall von Paranoia (Dementia paranoides)allein auf Grundlage von dessen Selbstzeugnis. In dem imaginären Konflikt mit Gott, so Freud, habe Schreber einen traumatischen Kindheits-Konflikt und die (homoerotisch idealisierte) Liebe zu seinem Vater versinnbildlicht: „Wir befinden uns also auch im Falle Schreber auf dem wohlvertrauten Boden des Vaterkomplexes. Wenn sich dem Kranken der Kampf mit Flechsig als ein Konflikt mit Gott enthüllt, so müssen wir diesen in einen infantilen Konflikt mit dem geliebten Vater übersetzen, dessen uns unbekannte Einzelheiten den Inhalt des Wahns bestimmt haben.” (Freud 1911/1982, S. 180).

 

Freud modifizierte damit seine frühere Theorie der Projektion bei Psychosen. Der Mechanismus der Projektion galt nun nicht mehr nur als bloßer Abwehrmechanismus, sondern gehörte zur Phase der Symptombildung. Die Grundstörung bestehe als Folge frühkindlicher Traumata aus einer unbewussten Fixierung an das narzisstisch-autoerotische Stadium der psychosexuellen Entwicklung. Schreber habe die bleibende, zunächst noch sublimierte, narzisstische Kränkung als Erwachsener sowohl 1884 (erfolglose Reichstag-Kandidatur) als auch 1893 (Konkurrenzdruck im Oberlandsgericht) nicht mehr kompensieren können. Die psychotischen Reaktionen seien somit als intensivierte psychische Abwehr (Verdrängung) und als Regression auf das frühe narzisstische Stadium zu verstehen. Freud schrieb: ”Was wir für die Krankheitsproduktion halten, die Wahnbildung, ist in Wirklichkeit der Heilungsversuch, die Rekonstruktion. ... Wir werden also sagen: der eigentliche Verdrängungsvorgang besteht in einer Ablösung der Libido von vorher geliebten Personen – und Dingen. Er vollzieht sich stumm; wir erhalten keine Kunde von ihm, sind genötigt, ihn aus den nachfolgenden Vorgängen zu erschließen. Was sich uns lärmend bemerkbar macht, das ist der Heilungsvorgang, der die Verdrängung rückgängig macht und die Libido wieder zu den von ihr verlassenen Personen zurückführt. Er vollzieht sich bei der Paranoia auf dem Weg der Projektion.“ (Freud 1911/1982, S. 193 f.). Der manifeste Wahn sei demnach ein misslungener Selbstheilungsversuch, der die Empfindung des Versagens abwehre und die Beziehungen zur Welt wahnhaft rekonstruiere. 

 

Das Verhältnis zwischen Vater und Sohn Schreber wurde auch in späteren Interpretationen von Schrebers Werk aufgegriffen. Nachdem Franz Baumeyer (1955) als damaliger Direktor der Landesheilanstalt Arnsdorf die Krankenakte und Briefe der Angehörigen entdeckt und publiziert hatte, prägte der Psychoanalytiker William G. Niederland (1978) das Bild des Vaters als zwanghaft besessener Orthopäde. Diese Seite von Moritz Schreber wurde von dem amerikanischen Psychiater Morton Schatzmann (1974) auf die Formel gebracht, der Verfolgungswahn Schrebers sei eine logische Konsequenz der realen Verfolgung durch den autoritären Vater. Freuds Annahme einer homoerotischen Disposition Schrebers wurde in zahlreichen Arbeiten diskutiert, spielt aber für die heutige psychoanalytische Theorie der Psychosen kaum noch eine Rolle (vgl. dazu zur Rezeption z.B. Roth 2017; Dalzell 2011, S. 267-291; Spitzer 1989, S. 77 f.; Lacan 1966; Fairbairn 1956). Han Israels (1989) recherchierte für seine Studie Schreber: Vater und Sohnumfangreiches neues Material zur Familiengeschichte und stellte das einseitig pathologisierte Verhältnis zwischen Vater und Sohn wieder in Frage. Der amerikanische Psychoanalytiker Zvi Lothane vertrat hingegen in seinem Buch Seelenmord und Psychiatrie(2004) die Auffassung, Schreber sei nicht schizophren oder paranoisch gestört gewesen, sondern habe an einer schweren Depression gelitten und sei letztlich ein Opfer der Psychiatrie geworden. Inzwischen wird Schrebers Selbstzeugnis auch im Rahmen der Transgender Studies rezipiert (z.B. Salah 2018). 

 

Literarische und kulturelle Verarbeitung

Schrebers Denkwürdigkeiten und seine Familiengeschichte sind interdisziplinär von Linguisten, Philosophen, Theologen, Soziologen und Künstlern thematisiert worden. Der Schriftsteller und Philosoph Walter Benjamin zeigte sich 1928 „auf das höchste gefesselt“. Dem Schriftsteller Elias Canetti (1960) diente Schrebers Buch in seinem Hauptwerk Masse und Machtals reichhaltiges und ergiebiges Dokument für seine Untersuchungen zur Natur der Macht. Der Radiotheoretiker und Journalist Wolfgang Hagen beschäftigte sich 2001 in Radio Schrebermit dem Fall im Kontext des modernen Spiritismus und der Medientheorie. Und immer wieder waren es Autoren und Künstler, die sich von Schrebers Buch für Romane, bildende Kunst und Musik inspirieren ließen.Dies betrifft u.a. die Oper „Schreber“ von Peter Androsch (1999) und eine Serie von Zeichnungen von Martin Kippenberger „über das über (Schreber junior/Schreber senior)“ (vgl. Stecker 2007; sowie Huizing 2008; Burckhardt 1997, Calasso 1980). 

 

Daniel Paul Schreber ist einer der international meistzitierten Psychiatriepatienten. Seine Denkwürdigkeiten gelten als bedeutendes Dokument des Versuchs der Verarbeitung einer schweren psychischen Krise und als ein historisches Zeugnis über die Verhältnisse in der Psychiatrie um 1900, das bis heute eine breite Rezeption in der Wissenschaft und Kunst findet.

 

Quellen und Anmerkungen

(1) Die Krankenakte zu Schrebers letztem Psychiatrie-Aufenthalt (1907 bis 1911) in der Landes,- Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen befindet sich im Stadtarchiv Leipzig. Diese Akte enthält auch Abschriften früherer Psychiatrie-Aufenthalte. Auszüge sind publiziert in Lothane (2004), S. 583 ff. und Baumeyer (1973).

(2) Im November 1894 wurde Schreber durch das Dresdner Amtsgericht unter vorläufige Vormundschaft gestellt, die am 13. März 1900 in eine Entmündigung umgewandelt wurde.

(3) Die gerichtsärztlichen Gutachten Webers vom 9. Dezember 1899 und 5. April 1902 hat Schreber in den Anlagen der Denkwürdigkeitenpubliziert. 

(4) Gerichtsärztliches Gutachten vom 9. Dezember 1899 (in Schreber 1903/1973, S. 265-304).

(5) Urteil des Kgl. Oberlandesgerichts Dresden vom 14. Juli 1902 (in Schreber 1903/1973, S. 316-338).

 

Literatur

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Thomas R. Müller

 

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Zitierweise
Thomas R. Müller (2020): Schreber, Daniel Paul.
In: Biographisches Archiv der Psychiatrie.
URL: biapsy.de/index.php/de/9-biographien-a-z/277-schreber-daniel-paul
(Stand vom:18.04.2024)