Panse, Friedrich Albert
1940
Nachname:
Panse
Vorname:
Friedrich Albert
Epoche:
20. Jahrhundert
Arbeitsgebiet:
Psychiatrie
Geburtsort:
Essen
* 30.03.1899
† 06.12.1973
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Psychiater und Gutachter der „Aktion T4“ im Nationalsozialismus.

 

Friedrich Albert Panse (1899-1973) wurde in Essen als Sohn eines protestantischen Schlossers geboren. Der Vater arbeitete bei Krupp in Essen als Obermeister. Nach dem Notabitur 1917 wurde Panse einfacher Soldat bei der Artillerie. Von 1919 bis 1923 studierte er Medizin in Münster und Berlin. 1924 wurde er approbiert und promoviert. Am 1. Mai 1924 wechselte Panse an die Wittenauer Heilstätten der Stadt Berlin, zunächst als Assistenzarzt; später wurde er Anstalts- und Ober­arzt. Er ging 1924 eine konfessionsverschiedene Ehe mit seiner gleichaltrigen Frau Louise (geb. Klapdor) ein und 1927 kam ihre Tochter Sigrid zur Welt (vgl. Forsbach 2012; Forsbach 2006, S. 213 ff.; Heyll 1997).

 

Tätigkeit als Gutachter von „Kriegsneurotikern“

Nach dem Ersten Weltkrieg profilierte Panse sich als Gutachter von traumatisierten Soldaten, denen er insbesondere die vermeintliche Erschleichung staatlicher Leistungen durch das Vorspiegeln psychischer Störungen vorwarf. 1925 behauptete er, 23 Prozent der „Kriegsneurotiker“ seien in ein kriminelles Milieu abgeglitten. In Aufsätzen für die Deutsche Zeitschrift für Nervenheilkunde und das Archiv für Psychiatrie schilderte er Einzelfälle, die grundsätzlich einen Zusammenhang von „Kriegsneurotikern“, Betrügern und dem Vorhandensein eines entsprechenden Rentensystems herstellten (Panse 1925, S. 232 ff.; u. 1926, S. 61 ff.). Die Versorgungsansprüche der Soldaten stritt er ab, da ihr Leiden in der Regel auf „konstitutioneller Minderwertigkeit“ beruhe (Rauh & Prüll 2015; siehe zu Panses Radikalisierung als Gutachter von „Kriegsneurotikern“ nach dem Ersten Weltkrieg: Roth 1999, S. 8-75, 39 f. u. 42).

 

Panses beruflicher Weg nach Bonn

Im Januar 1936 habilitierte Panse sich, wobei ihm die Anfertigung einer Habilitationsschrift erlassen wurde (1). Für seinen Lebensweg bedeutsam war der Kontakt zu seinem sechs Jahre älteren Kollegen Kurt Pohlisch (1893-1955), der ihn als Ordinarius für Psychiatrie und Neurologie der Universität Bonn an den Rhein holte (vgl. Pohlisch 1935/36, S. 19-28). Pohlisch und Panse hatten sich Jahre zuvor in Berlin kennengelernt. Panse übernahm zunächst die Leitung der Rheinischen Provinzialanstalt für psychiatrisch-neurologische Erbforschung in Bonn. Im Mai 1937 wurde er Dozent für Psychiatrie und Neurologie – allerdings verspätet, weil er zunächst nicht an einem NS-„Gemeinschaftslager“ teilgenommen hatte. Im Juli 1937 erhielt er einen Lehrauftrag und wurde im Juli 1942 außerplanmäßiger Professor.

 

Nachdem er am Ersten Weltkrieg nur als Gefreiter teilgenommen hatte, wurde er von der Wehr­macht nach mehreren Übungen als Assistenzarzt der Reserve übernommen. Zuletzt war er Oberfeldarzt der Reserve im Reservelazarett Porz-Ensen bei Köln. Er trug das Ehrenkreuz für Frontkämpfer und das Verwundetenabzeichen in Schwarz. Vergleichsweise durchschnittlich verlief seine Parteikarriere. In der Endphase der Weimarer Republik nationalkonservativ – er gab später an, DVP und DNVP gewählt zu haben – war er weder Nationalsozialist der ersten Stunde noch „Märzgefallener“. Dennoch erschien es ihm bald opportun, Mitglied der NSDAP zu werden (ab 1. April 1937, Nr. 5616924). Zudem war er Mitglied folgender Organisationen: NS-Dozentenbund, NS-Ärztebund (seit 1. Januar 1936, Nr. 12810), Reichsluftschutzbund (seit 1933), NS-Volkswohlfahrt (seit 1933), Reichsbund deutscher Beamter (seit 1.1.1936), Reichskolonialbund (seit 1936), Volksbund für das Deutschtum im Ausland (seit 1. Juli 1938, Nr. 30280), Deutsches Rotes Kreuz (seit 6. September 1939). Dies war für einen dem NS-Regime nicht oppositionell gegenüber stehenden beamteten Arzt und Universitätsangehörigen ebenso wenig ungewöhnlich wie die finanzielle Förderung durch die SS, die für 1934/35 belegt ist.

 

Förderung durch Kurt Pohlisch

Für Panses Laufbahn wichtig wurde die Beziehung zu Kurt Pohlisch. 1934 gegen den Widerstand der dortigen medizinischen Fakultät nach Bonn berufen, suchte der von Ernst Rüdin geförderte Pohlisch nach einem Mitarbeiter, dem er vertrauen konnte und der mit ihm im Feld der Psychiatrie und Neurologie forschen konnte. Pohlisch konnte Panse als leitenden Arzt des Rheinischen Provinzialinstituts für psychiatrisch-neurolo­gische Erbforschung durchsetzen, da dieser sich vor allem mit der Erblichkeit neurologischer Störungen (Chorea Huntington) und entsprechenden Fragen beschäftigte (DGPPN 2011). Die übliche Anbindung an die Universität aber verlief schleppend. Nach der Erteilung des Lehrauftrags 1937 beantragte Pohlisch vergeblich ein persönliches Ordinariat für Panse. Das dreieinhalbseitige Antragspapier betonte immer wieder die Anlehnung von Panses (und Pohlischs) Forschung und Lehre an die Maßgaben des nationalsozialistischen Staates. Panses späte Habilitation wird mit von Juden besetzten Assistentenstellen in Zusammenhang gebracht. Weiter schrieb Pohlisch anerkennend über Panse:

„Mitwirkung an rassenhygienischen Amtsarztkursen in Bonn, in Kreuznach, sowie laufend am Universitäts-Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene in Frankfurt (Frhr. v. Verschuer). Anknüpfung enger Zusammenarbeit des Bonner Instituts mit dem Frankfurter. Häufige rassenhygienische Vorträge vor Hundertschaften der Ordensburg Vogelsang, dem NS-Dozentenbund, der NSV, Landesbauernrat, NSLB; enge Zusammenarbeit mit den rassenpolitischen Ämtern der Gaue in der Rheinprovinz, vor allem Gau Köln-Aachen. Laufende Mitwirkung an den Pflicht­fortbildungskursen für Ärzte, an den Ausländerkursen der Universität, an der Mittelrheinischen Verwaltungsakademie, bei den Referendararbeitsgemeinschaf­ten beim Landgericht in Bonn, Vorträge vor Volkspflegerinnen. Leitung einer Arbeitsgemeinschaft der Fachschaft Medizin der Deutschen Studentenschaft in Bonn. Seit Sommer 1938 wieder berufen als Dozent an die Staatsakademie des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin für Vorträge psychiatrisch-rassenhy­gienischen Inhaltes“ (2).

 

Tätigkeit am Erbgesundheitsobergericht und Antrag für einen Lehrstuhl

Sollten zunächst noch Residuen einer Skepsis gegenüber dem Nationalsozialismus bei Panse bestanden haben, so hatte er diese spätestens 1935 vollständig abgelegt. Noch in Berlin gab er seine Zustimmung zu dem seit 1934 bestehenden System der Zwangssterilisationen zu erkennen. Anfang 1935 wurde er Mitglied des Erbgesundheits­obergerichts in Berlin, das letztinstanzlich über Einwände gegen zuvor verfügte Unfruchtbarmachungen nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses entschied. 1936 wurde er in gleicher Funktion in Köln tätig. Pohlisch warb 1939 für Panse mit dessen Erfahrung: „Umfangreiche Beratung von Amtsärzten, Erbgesundheitsgerichten und Erbgesundheitsobergerichten der gesamten Rheinprovinz in schwierigen erbpfle­gerischen Fällen. Die betr. Personen bzw. Behörden pflegen sich häufig mit der­artigen Fällen an das […] Institut […] zu wenden, was dann von Panse bear­beitet wird, wodurch eine einheitliche Rechtsprechung in Erbgesundheitsfragen weitgehend gewährleistet wird. Das Institut bearbeitet sämtliche Anträge auf Verleihung des Ehrenbuchs für Kinderreiche, welche die rassenpolitischen Ämter der Gaue Köln-Aachen, Koblenz-Trier und Düsseldorf-Essen durchlaufen. Auch diese Arbeit wird von Panse geleistet, sodaß in der Rheinprovinz eine besonders vorsichtige und den sozialen Gesichtspunkten Rechnung tragende Auslese der zu fördernden Familien durchgeführt wird“ (3). Aus der Fakultät kam mittlerweile kein Widerspruch mehr. Sie unterstütze einen Antrag auf ein persönliches Ordinariat für Panse mit Nachdruck, ebenso der Bonner Dozen­tenbundsführer Wilhelm Busch: „Er ist ein aufrechter Bejaher des Dritten Reiches“ (4).

 

Nachdem man an der Bonner Fakultät von der grundsätzlichen Abschaffung persönlicher Ordinariate erfahren hatte, über ein planmäßiges Ordinariat für Panse nachgedacht wurde und man erfolglos eine Honorarprofessur für ihn bean­tragt hatte, teilte der Kurator als Verwaltungschef der Universität am 18. Dezember 1940 dem Rektor mit, dass „die Errichtung eines planmässigen Lehrstuhls für Erb- und Rassenhygiene (für Dozent Dr. Panse) […] mit Rücksicht auf den Krieg zurückgestellt werden müsse.“ Zudem sehe der Minister die Angelegenheit „nicht als dringlich“ an, weil Panse durch den Lehrauftrag „an die Universität gebunden sei“ (5). Das von Dekan Friedrich Tiemann (1899-1982) formulierte Ziel, wie die Universität Köln einen Lehrstuhl für Rassenhygiene zu erhalten und „konkurrenzfähig“ zu sein könne, war einstweilen ge­scheitert (6). Eine Rolle mag dabei gespielt haben, dass Panse eine allzu enge Verbindung seiner Person wie seines Instituts mit dem Rassenpolitischen Amt Köln-Aachen „schroff“ abgelehnt hatte, was mehrere Zeitzeugen im Entnazifizierungsverfahren be­stätigt haben. Dies hatte wohl weniger politische als wissenschaftliche Gründe (7). Panse ging es bei aller ideologischen Bindung um Forschung, nicht um die vorbehaltslose Bestätigung der in NS-Kreisen herrschenden Überzeugungen.

 

Das „Pansen“ – Elektrobehandlungen im Zweiten Weltkrieg

Friedrich Panse ist einer der wenigen Wissenschaftler, deren Name auch in Form eines Verbs berühmt und berüchtigt geworden ist. In dem von Bonn knapp dreißig Kilometer entfernten Reservelazarett Porz-Ensen entwickelte er während des Zweiten Weltkriegs eine Elektroschockmethode zur Behandlung traumatisierter Soldaten, die bald als „Pansen“ bekannt wurde. Panses zeitweiliger Mitarbeiter Günter Elsäßer (1907-1999) beschrieb die Methode als „Beseitigung psychogener Störungen“ durch den Einsatz von „höherem galvanischem Strom unter Suggestivbeeinflussungen“ (vgl. zu Elsäßer: Forsbach 2006, S. 221 ff.) (8). Auf diese höchst fragwürdige Weise sollten unter den als traumatisiert eingelieferten Soldaten diejenigen gefunden werden, die sich dem Kriegs­dienst entziehen wollten und zugleich tatsächliche „Kriegsneurotiker“ geheilt werden. Panse war als Chef des Reservelazaretts federführend, doch zählten auch seine Bonner Kollegen Pohlisch (als beaufsichtigender Beratender Psychiater des Wehrkreises VI mit Sitz in Münster) und Elsäßer als Assistenzarzt zu den Beteiligten. Das „Pansen“ war eine Modifizierung des schon während des Ersten Weltkriegs zu ähnlichen Zwecken eingesetzten „Kaufmannschen Verfahrens“, das Faradayschen Strom nutzte und immer wieder zum Tod von Soldaten geführt hatte (vgl. Hofer 2000, S. 67 ff.; Hofer 2000a, S. 262 ff.). Doch vom „Pansen“ als Akt der Humanisierung zu sprechen, verbietet sich. Für Karl Heinz Roth (1999, S. 42) entwickelte sich Ensen unter Panse zu einem „Zentrum des neuropsychiatrischen Experimentierens mit modifizierten Techniken der altbe­währten Aversionsfolter“, das nur mit einem „Schein wissenschaftlich-sachlichen Heilens“ versehen war.

 

Alles das geschah keinesfalls auf Drängen der Wehrmacht. Diese erlaubte das „Pansen“ zwar in engen Grenzen, nahm es aber nicht in eine allgemeingültige Behandlungsliste auf.. Viele der Wehrmachtspsychiater übersahen die vorsichtige Zurückhaltung der Wehrmachtspitze. Kurt Pohlisch setzte sich für die Anwendung der Elektro­schocks ein und bemerkte in einem Schreiben Ende Juli 1941 an Oberstarzt Otto Wuth, dem ranghöchsten Militärpsychiater: „Heroische Zeiten erfordern m. E. heroische oder doch drastische Maßnahmen.“ (zit. nach Roth 1999, S. 52). Es bedurfte einer sich dramatisch verschlechternden Kriegslage, damit sich die Scharfmacher um Pohlisch und Panse durchsetzen konnten. Am 12. Dezember 1942 wurde das „Pansen“ grundsätzlich erlaubt, nachdem es zuvor an die Zustimmung der Betroffenen gebunden war. Wie schon früher propagierte Panse auch auf der „Dritten Arbeitstagung der Beratenden Ärzte“ im Mai 1943 seine Technik. Ihren „Erfolg“ sah er in seinem Vortrag Hysterie, Simulation – unter besonderer Berücksichtigung der psychogenen Überlagerungen bei organischen Schädigungen darin, dass nicht zwischen organisch Kran­ken, Simulanten und Neurotikern unterschieden werde: „Sie [die sog. Psychogenen] werden von uns behandelt wie Organiker und zwischen sie gelegt. Verbitterung und Misstrauen, die nur die Therapie behindern und keinen sonstigen Nutzen bringen, werden so vermieden. […] Die Grenzen mancher hysterischer Reaktion zur bewußten Simulation sind fließend, der exakte Nachweis der letzteren meist schwierig. Wir kümmern uns deshalb – von seltenen drastischen Fällen abgesehen – nicht um eine Differenzierung, sondern behandeln in jedem Falle energisch. Der Erfolg ist der gleiche.“ (zit. n. Roth 1999, S. 62). Trotz Widerständen in Teilen der Wehrmacht und auch in der NS-Spitze, die der Psychotherapie breite­ren Raum gab, fand die Anwendung galvanischen Stroms nach Panses Konzept bald weite Verbreitung. Lediglich die Luftwaffenlazarette verzichteten auf sie. Sogar ein Dokumentarfilm wurde gedreht, um Zweifler, mögli­cherweise auch Hitler, zu überzeugen. Dass der Einsatz von Elektroschocks auch an der Bonner Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt nicht unüblich war, gab am 8. Juni 1945 deren zeitweiliger Leiter Josef Geller zu Protokoll: „Bei kriminellen Psychopathen wenden wir wohl hin und wieder ener­gische elektrische oder andere Behandlungsmethoden an, aber stets nach rein ärztlicher Indication.“ (9).

 

Panse in der universitären Lehre

Im Juli 1933 beantragte die Medizinische Fakultät Bonn, einen „unbesoldeten Lehrauftrag für ‚Volksgesundheit und angewandte Eugenik‘ an den nichtbeamteten außerordentlichen Professor Dr. Walter Blumenberg“ (1895-1968) zu vergeben, den Schüler des Direktors des Hygienischen Instituts Hugo Selter (1878-1952) (10). Erst zum Wintersemester 1937/38 wurde ein Lehrauftrag für „Rassen-Hygiene“ erteilt. Ihn erhielt Panse, nachdem Kurt Pohlisch am 2. April 1937 in einem Schreiben an den Dekan für Panse einen besoldeten Lehrauftrag für Rassenhygiene beantragt hatte und auf Zustimmung gestoßen war. Mit rassenhygienischen Veranstaltungen war Panse bis 1945 fortan in den Vorlesungsverzeichnissen vertreten.

Das nicht zu den Pflichtveranstaltungen zählende Kolleg Menschliche Erblehre als Grundlage der Rassenhygiene, das Panse im Sommersemester 1939 erstmals las, galt mit vierzig Hörern als erfolgreich (11). Das Kolleg Rassenhygiene besuchten dreißig bis vierzig Hörer, vorwiegend Nichtmediziner (12). An der um die dreißig Teilnehmer schwankenden Hörerzahl änderte sich in den folgenden Kriegsjahren offenbar wenig. Im Juni 1943 wies der Physiologe Ulrich Ebbecke den Dekan darauf hin, dass den etwa 200 Hörern des botanischen oder zoologischen Kollegs über Vererbungslehre „nur 20–30 Hörer bei Prof. Panse gegenüberstehen“ (13). Panse selbst hatte zuvor vorgeschlagen, bestimmte Vorlesungen in den Ausbildungsgang für Erbbiologisch-technische Angestellte zu integrieren.

 

Nach dem Ende des NS-Regimes widmete Panse in einer Selbsterklärung einen Absatz der Lehre und betonte deren Wissenschaftlichkeit: „Daß ich im Unterricht die Erblehre und Rassenhygiene auf Grund eines Lehrauftrags vertrat, war bei dem vorhandenen wissenschaftlichen Apparat des Instituts und bei dem vorhandenen reichen klinisch-erbbiologischen Krankengut sozusagen natürlich. Ich konnte die Menschl. Erblehre und Rassenhygiene völlig klinisch ausgerichtet lesen. Anthro­pologische Fragen habe ich nicht behandelt (abgesehen von kurzen Erwähnungen meist in der letzten Stunde des Semesters), da ich nicht als Anthropologe dilettieren wollte und den nat.-soz. Rassetheorien innerlich fern stand.“ (14). Einzelne Hörer bestätigten später einen angeblich „streng sachlich objektiven Charakter“ der Kollegs (15).

Ein klareres Bild vermitteln möglicherweise die „nach Vorträgen an der Staatsmedizinischen Akademie Berlin“ entstandenen Aufzeichnungen Erbfragen bei Geisteskranken, in denen Panse die Vorläufigkeit der Forschungen immer wieder betonte (Panse 1936, S. 5 u. 69). Freilich stellte er die „Ausmerze“ nicht gänzlich in Frage, son­dern schränkte sie im Falle von „Psychopathien“ auf „eindeutig negative Persön­lichkeits- und Charaktertypen“ ein (S. 69). Entschieden trat er für Zwangssterilisierungen ein. Bei „trunksüchtigen Frauen sei fast immer die Indikation zur Sterilisie­rung als gegeben“ anzunehmen (S. 68). Auch bei Chorea Huntington forderte Panse ein härteres Durchgreifen der Erbgesundheitsgerichte.

 

Im Frühjahr 1940 setzte Panse sich für die „Rassenhygiene“ als Prüfungsfach ein, wie das in Köln und Frankfurt bereits der Fall war. Seine einstige Zurückhaltung mit Rücksicht auf das Konkurrenzfach „Hygiene“ gab Panse nun auf: „Auch dann, wenn die Alte Ordnung noch beibehalten bleiben sollte, glaube ich – wenigstens auf Dauer – meinen Lehrauftrag nur unvollkommen zu erfüllen, wenn das Fach nicht geprüft wird.“ (16). Als es 1944 um die Neubesetzung der rassenbiologischen Lehrstühle in München und Königsberg ging, notierte man im Reichserziehungsministerium aber, Panse sei „vornehmlich Psychiater“ und komme „für einen rassenbiologischen Lehrstuhl wohl nicht in Frage“ (17).

 

Gutachten als Urteile über Leben und Tod

Friedrich Panse war  vom 14. Mai 1940 bis zum 16. Dezember 1940 Gutachter im Rahmen der sog. „Aktion T4“ zur Tötung psychiatrischer Patienten, ebenso sein Mentor Kurt Pohlisch vom 30. April 1940 bis zum 6. Januar 1941. In dieser Zeit bearbeiteten beide nach eigenen Angaben etwa 1.000 Meldebögen aus schlesischen und österreichi­schen Anstalten, Panse etwa 600, Pohlisch bis zu 400. Pohlisch gelangte nach eigenen Angaben in ein bis zwei Prozent der Fälle zu Tötungsentscheidungen. Tatsäch­lich lag die Quote höher. Selbst das Landgericht Düsseldorf ging trotz deutlich skeptischerer Schätzungen der Staatsanwaltschaft von zehn Tötungsent­scheidungen durch Pohlisch und 15 Tötungsentscheidungen durch Panse aus. Gleichwohl entsprach ihre Gutachtertätigkeit nicht den Erwartungen der Berliner T4-Zentrale. Wahrscheinlich deshalb wurden beide zur Jahreswende 1940/41 aus dem Kreis der vierzig außerhalb der sechs Tötungsanstalten tätigen T4-Gutachter ausgeschlossen (vgl. Forsbach 2006, S. 493).

 

Nachkriegszeit

Friedrich Panse gelang es nach dem Ende des NS-Regimes, seine Hochschullaufbahn fortzusetzen. Obwohl T4-Gutachter, Nationalsozialist und engagiert lehrender Rassenhygieniker fanden sich rasch Stimmen, die Panse zu entlasten bereit waren. Äußerungen wie des NS-Gegners und Chirurgen Ernst Derra (1901-1979) blieben die Ausnahme: „Seine Anschauung über eugenische und rassenhygienische Probleme scheinen sich weitgehend mit denen des Systems gedeckt zu haben. Inwieweit er den Fragenkomplex der Euthanasie bejahte, konnte ich von keiner Seite trotz verschiedentlicher Erkundigungen er­fahren. In Gesprächen ist er für den Nationalsozialismus und den damit verbun­denen Militarismus mir gegenüber noch vor etwa 2 Jahren eingetreten. Er soll allerdings nicht eine kritiklose Einstellung gehabt haben.“ (18). Diese Kritik war allerdings recht harmlos, wie die „Persilscheine“ verschiedener Gutachter dokumentieren: „Bedauern“ angesichts des Schicksals „von jüdischen Kollegen und Freunden“; Ablehnung der „Methoden der Zivilverwaltung“ in Luxemburg; Nichtaustritt aus der Kirche und Nichtbehinderung ihrer Arbeit (19). Zum Thema wurde nun auch ein zu Beginn der NS-Zeit gegen Panse angestrengtes „Verfahren, in dem man ihm eine Versündigung am deutschen Blut vorwarf, weil er Blut von einem jüdischen Kranken auf einen Deutschen zur Malariatherapie überimpft hatte“ (20). Panse selbst erwähnte zwei weitere Disziplinarverfahren wegen der Teilnahme an der Beerdigung seines am 14. April 1934 verstorbenen „langjährigen jüdischen Chefs“ Emil Bratz (1868-1934) und eines „ehrenden Nachrufs auf ihn“ (21). Tatsächlich stellte Panse den zu Würdigen­den in die Reihe derjenigen, die in „Sorge um geeigneten psychiatrischen Nach­wuchs“ waren, „der ja besonders zur Durchsetzung der eugenischen Forderungen des Staates so unbedingt notwendig ist.“ (22).

 

Wertvoll für seine Entlastung war die Erklärung eines ehemaligen Insassen des KZ Buchenwald, Panse habe ihn als von der Todesstrafe bedrohten Wehrmachtsangehörigen als unzurechnungsfähig exkulpiert, obwohl Panse ihn als Simulanten einer psychischen Störung erkannt habe. Panse sei die Entscheidung freilich „schwer“ gefallen (23). Auch einige weitere Zeugnisse sprechen von Panses Bereitschaft, unter Skrupeln eine falsche Diagnose zu Gunsten von NS-Gegnern zu stellen. Er soll sogar dafür gesorgt haben, dass als psychisch krank diagnostizierte Soldaten nicht von der sog. „Euthanasie“ bedroht wurden. Ihm vertrauenswürdig erscheinende Ärzte hat er offenbar darauf aufmerksam gemacht, dass eine allzu negative Beurteilung von Wehrmachtsangehörigen, die beispielsweise nach § 42 RStGB zur Unterbringung von Rechtsbrechern in Heilanstalten geführt hätte, einem Todesurteil nahe kam.

 

Panse gehörte nach dem Untergang des NS-Regimes nicht zu denjenigen, die empört jeglichen Kontakt zur NSDAP bestritten. Neben der betonten Ablehnung des „Synagogensturm[s]“ vom 9. November 1938 und der NS-Außenpolitik steht das Eingeständnis, die nationalsozialistischen „erb- und volkspflegerischen Maß­nahmen offen“ begrüßt habe (24). Später habe er Kritik „nur im vertrauten Kreise“ äußern können, weil er im Kriege an den „Fahneneid gebunden“ gewesen sei (25).

 

Vor allem belastete Panse seine Beteiligung an der „Aktion T4“. An der ersten Berliner Sitzung der Reichsarbeitsgemeinschaft für die Heil- und Pflegeanstalten (RAG) zur Planung der sog. „Euthanasie“ im April nahm auch er teil. Der Bonner Arzt Curt Schmidt, der fälschlicherweise zu diesen Beratungen eingeladen worden war und sich bald daraus zurückzog, berichtete später von ablehnenden Äußerungen Panses während der offiziellen Zusammenkunft. Panse wusste 1945 seine vorgeblichen oder tatsächlichen Gewissensnöte eindringlich zu schildern: „Ich habe unter der ganzen Belastung unsagbar gelitten und mich immer wieder mit der Frage auseinandergesetzt, ob es richtig war, sich als Sachverständiger einschalten zu lassen. Oder ob es richtiger gewesen wäre, völlig zu opponieren und den Dingen unbeteiligt ihren Lauf zu lassen. Daß man das ethisch gar nicht zu rechtfertigende brutale Vorgehen innerlich verabscheuen mußte, war ohnehin klar.“ (26). Panse fragte sich damals, ob es richtig war, die Ausschal­tung seiner Person als T4-Gutachter hinzunehmen, hätte er doch als Gutachter „noch weiterhin Kranke retten können“. Seine fünfseitige Betrachtung zur „Euthanasie“ im „Dritten Reich“ schließt Panse mit einem eindeutigen Urteil: „Jedenfalls handelte es sich um das trübste Kapitel in der Geschichte der deutschen Psychiatrie, deren Ansehen ungeheuer gelitten hat, das ärztliche Ethos ist schwer erschüttert. Darüber war ich mir von der 1. Minute der Kenntnis von diesen Dingen klar. Ich bin heute der Überzeugung, in der gegebenen Situation alles getan zu haben, was möglich war, um so viele Kranke zu retten, wie die Gege­benheiten es überhaupt zuließen. […] Mein Gewissen ist in dieser so schwierigen Angelegenheit völlig rein“. (27).

 

Der universitätsinterne Prüfungsausschuss nahm sämtliche Argumente zur Kenntnis, sprach von Panses „gewissenhafter Abwägung“ im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der NS-„Euthanasie“, hielt ihn aber doch „in seiner Stellung als Lehrer an der Universität für nicht tragbar“(28). Die Nachkriegsjustiz aber folgte Panses Argumentation und sah eine Pflichtenkollision. Vom Vorwurf, Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt zu haben, sprach ihn das Schwurgericht Düsseldorf am 24. November 1948 frei. Dieses Urteil wurde in einem Kölner Revisionsverfahren am 23. Juli 1949 bestätigt. Trotzdem lehnte es das Düsseldorfer Landeskabinett in seiner Sitzung vom 12. Februar 1952 ab, Panse weiterhin als außerplanmäßigen Professor zuzulassen. Gegen diese Entscheidung klagte Panse erfolgreich vor dem Düsseldorfer Landesverwaltungsgericht (vgl. Forsbach 2006, S. 629 ff.).

 

Fortsetzung der beruflichen Laufbahn

Schon 1950 war Panse Leiter der Rheinischen Landesklinik für Hirnverletzte in Langenberg geworden. Er blieb publizistisch aktiv, etwa mit der internationalen historischen Übersicht Das psychiatrische Krankenhauswesen, die allerdings ohne jeglichen Bezug auf die Jahre 1933 bis 1945 auskam. Jetzt stand auch der Fortsetzung seiner Universitätskarriere nichts mehr im Wege. Gegen den Willen der Landesregierung war er von 1954 bis 1967 Leiter des Rheinischen Landeskrankenhauses Düsseldorf-Grafenberg und Inhaber des Lehrstuhles für Psychiatrie an der Düsseldorfer Hochschule. In Grafenberg verwirklichte er diverse Bauvorhaben, darunter eine Aufnahmeklinik. Der bald als renommiert geltende Ordinarius stand 1965/66 als Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Nervenheilkunde vor. Auch die Politik vergaß oder vergab seine Vergangenheit. Er wurde Mitglied im Ärztlichen Sachverständigenrat für Fragen der Kriegsopferversorgung des Bundesarbeitsministeriums. 1967 trat er in den Ruhestand und fungierte in der Hauptverhandlung gegen den mehrfachen Mörder Jürgen Bartsch als psychiatrischer Sachverständiger (vgl. Brückweh 2006, S. 215 ff.). Friedrich Panse starb am 6. Dezember 1973 in Bochum.

 

Im Jahr 2011 wurde Panse die 1972 verliehene Ehrenmitgliedschaft der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Nervenheilkunde aberkannt, da seine „Teilnahme an der Selektion der ‚Euthanasie‘-Opfer“ eine „Mittäterschaft an oder Beihilfe zu einem Genozidverbrechen“ darstelle (DGPPN 2011).

 

Literatur

Brückweh, K. (2006): Mordlust. Serienmorde, Gewalt und Emotionen im 20. Jahrhundert. Frankfurt am Main, New York: Campus Verlag.

DGPPN – Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (2011): Beschluss zur Aberkennung der Ehrenmitgliedschaften vom 24. November 2011 im Rahmen der DGPPN-Mitgliederversammlung. Berlin. URL: https://www.dgppn.de/fileadmin/user_upload/_medien/dokumente/mitgliederversammlungen/mv2011/2011-11-24-beschluss-ehrenmitgliedschaften.pdf

Forsbach, R. (2006): Die Medizinische Fakultät der Universität Bonn im „Dritten Reich“. München: Oldenbourg Verlag.

Forsbach, R. (2012): Friedrich Panse – etabliert in allen Systemen. Psychiater in der Weimarer Republik, im „Dritten Reich“ und in der Bundesrepublik. In: Der Nervenarzt 83, S. 329-336.

Heyll, U. (1997): Friedrich Panse und die psychiatrische Erbforschung. In: M.G. Esch (Hg.): Die Medizinische Akademie Düsseldorf im Nationalsozialismus. Essen: Klartext-Verlag, S. 318-340.

Hofer, G. (2000): „Nervöse Zitterer“, Psychiatrie und Krieg. In: K. Helmut (Hg.): Krieg, Medizin und Politik. Der Erste Weltkrieg und die österreichische Moderne. Wien: Passagen-Verlag, S. 15-134.

Hofer, G. (2000a): Nerven-Korrekturen. Ärzte, Soldaten und die ‚Kriegsneurosen’ im Ersten Weltkrieg. In: Zeitgeschichte 27, (4), S. 249-268.

Kaminsky, U. (1995): Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Rheinland. Evangelische Erziehungsanstalten sowie Heil- und Pflegeanstalten 1933-1945.Köln: Rheinland-Verlag.

Lerner, P. (2003): Hysterical men. War, psychiatry, and the politics of trauma in Germany, 1890-1930. Ithaca, London: Cornell University Press.

Meusch, M. (2008): Der Düsseldorfer „Euthanasie"-Prozess und die juristische Exkulpation von NS-Tätern. In: B. Böhm, G. Hacke (Hg.): Fundamentale Gebote der Sittlichkeit. Der „Euthanasie"-Prozess vor dem Landgericht Dresden 1947. Dresden: Sandstein, S. 172-189.

Neuner, S. (2011): Politik und Psychiatrie. Die staatliche Versorgung psychisch Kriegsbeschädigter in Deutschland 1920-1939. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.

Panse, F. (1925): Das Schicksal von Renten- und Kriegsneurotikern in seiner Abhängigkeit von Begutachtung und Umwelteinflüssen. In: Deutsche Zeitschrift für Nervenheilkunde 88, S. 232-237.

Panse, F. (1926): Das Schicksal von Renten- und Kriegsneurotikern nach Erlangung ihrer Ansprüche. In: Archiv für Psychiatrie 77, S. 61-92.

Panse, F. (1927): Eröffnung der Nervenklinik Wiesengrund der Wittenauer Heilstätten der Stadt Berlin. In: Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie 86, S. 395-397.

Panse, F. (1930): Die Schädigungen des Nervensystems durch technische Elektrizität. Mit Bemerkungen über den Tod durch Elektrizität. Berlin: Karger.

Panse, F. (1934): Nekrolog Bratz. In: Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie und psychisch-gerichtliche Medizin 102, S. 370-374.

Panse, F. (1936): Erbfragen bei Geisteskrankheiten. Nach Vorträgen an der Staatsmedizinischen Akademie Berlin. Leipzig: Barth.

Panse, F. (1941): Das Erb- und Erscheinungsbild der Psychopathen. Bonn: Scheur.

Panse, F. (1952): Angst und Schreck in klinisch-psychologischer und sozialmedizinischer Sicht. Dargestellt an Hand von Erlebnisberichten aus dem Luftkrieg. Stuttgart: Thieme.

Panse, F. (1959): Bundesgesetze und Leistungen für die durch Krieg und Kriegsfolgen Geschädigten. Mainz-Gonsenheim: Deutscher Fachschriften-Verlag Braun.

Panse, F. (1960): Klinische Psychologie, ein psychiatrisches Bedürfnis. Köln: Westdeutscher Verlag.

Panse, F. (1964): Das psychiatrische Krankenhauswesen. Entwicklung, Stand, Reichweite und Zukunft. Stuttgart: Thieme.

Panse, F., H. J. Schmidt (1967): Pieter Bruegels Dulle Griet. Bildnis einer psychisch Kranken. Leverkusen: Bayer.

Panse, F. (1968): Zur ursächlichen Bedeutung exogener Faktoren für die Entstehung und den Verlauf der Schizophrenie. Stuttgart, Köln: Kohlhammer.

Panse, F., K. Czechmanek, H. Mücher (1972): Hirnverletztenschicksale. Dargestellt an Offen-Hirnverletzten des 1. Weltkrieges 1914/18. Stuttgart: Thieme.

Pohlisch K., F. Panse (1934): Schlafmittelmissbrauch. Leipzig: Thieme.

Pohlisch, K. (1935/36): Das Rheinische Provinzial-Institut für psychiatrisch-neurologische Erbforschung in Bonn. In: Bonner Mitteilun­gen 15, S. 19-28.

Rauh, P., L. Prüll (2015): Krank durch den Krieg? Der Umgang mit psychisch kranken Veteranen in Deutschland in der Zeit der Weltkriege. In: Portal Militärgeschichte, 24. Juni 2015, URL: http://portal-militaergeschichte.de/rauh_pruell_krank (Zugriff vom 22. August 2016).

Riedesser, P., A. Verderber (1996): Maschinengewehre hinter der Front. Zur Geschichte der deutschen Militärpsychiatrie. Frankfurt am Main: Fischer.

Roth, K. H. (1987): Die Modernisierung der Folter in den beiden Weltkriegen. Der Konflikt der Psychotherapeuten und Schulpsychiater und die deutschen ‚Kriegsneurotiker‘ 1915-1919. In: 1999 2, (3), S. 8-75.

 

Quellen

(1) Universitätsarchiv (UA) Bonn, PA 6782 Panse; ebd., MF-PA 110 Panse; Landesarchiv (LA) NRW Duisburg, NW 1049-49526.

(2) UA Bonn, PA 6782, Pohlisch an Dekan MF, 9.5.1939.

(3) UA Bonn, PA 6782, Pohlisch an Dekan MF, 9.5.1939.

(4) UA Bonn, MF-PA 110 Panse, Dekan an Siebke an Wissenschaftsminister über Dozen­tenbunds­führer, Rektor und Kurator, 12.5.1939; ebd., PA 6782 Panse, Dozentenbunds­führer W. Busch an Rektor, 22.5.1939.

(5) UA Bonn, MF-PA 110 Panse, Dekan Tiemann an Wissenschaftsminister, 18.3.1940; ebd., PA 6782 Panse, Kurator Ehrlicher an Rektor, 18.12.1940; ebd., Klingelhöfer/REM an Kurator, 20.6.1940, Abschrift, 25.6.1940.

(6) UA Bonn, MF-PA 110 Panse, Tiemann an Fakultätsmitglieder, 16.7.1940. Vgl. Forsbach, Fakultät, S. 215.

(7) UA Bonn, PA 6782, „Meine Stellung zur Rassenhygiene in Lehre und Forschung“, 8.9.1945.

(8) UA Bonn, PA 1730 Elsäßer, Lebenslauf, 4.10.1943.

(9) LA NRW Duisburg, NW 1049-48516, Bericht Gellers, 8. 6. 1945, Abschrift.

(10) Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) Berlin, Rep. 76, V a, Selt. 3, Tit. IV. Nr. 39, Bd. XVI, Kurator Proske an REM, 28.7.1933. Siehe auch: UA Bonn, MF 79/105.

(11) UA Bonn, PA 6782, Pohlisch an Dekan MF, 9.5.1939.

(12) UA Bonn, PA 6782, Pohlisch an Dekan MF, 9.5.1939.

(13) UA Bonn, PA 6782 Panse, Ebbecke an Dekan MF, 7. 6. 1943.

(14) UA Bonn, PA 6782 Panse, „Meine Stellung zur Rassenhygiene in Lehre und Forschung“, 8.9.1945.

(15) UA Bonn, PA 6782 Panse, Aussage Karl-Otto Vorlaender, 4.10.1945.

(16) UA Bonn, MF-PA 110 Panse, Panse an Pohlisch [?], 26.3.1940; siehe auch: ebd., Panse an Pohlisch [?], 16.4.1940.

(17) BA Berlin, R 4901 (alt R 21), Nr. 477, Notiz für Kuhnert, 15.2.1944.

(18) UA Bonn, PA 6782 Panse, Gutachten Derras, 6.9.1945.

(19) UA Bonn, PA 6782 Panse, Gutachten Laubenthals, 8.9.1945. – Siehe auch: ebd., Pfarramtliches Zeugnis Hillerts, 8.9.1945 (auch in: LA Duisburg, NW 1049-49526); UA Bonn, PA 6782 Panse, Erklärung Th. Schnitzler, 5.11.1945; LA Duisburg, NW 1049-49526, Creutzfeldt an Überprüfungskommission der Universität Bonn, 8.11.1945.

(20) UA Bonn, PA 6782 Panse, Gutachten Laubenthals, 8.9.1945.

(21) UA Bonn, PA 6782 Panse, Gutachten Laubenthals, 8.9.1945.

(22) UA Bonn, PA 6782 Panse, „Meine Stellung zum Nationalsozialismus“, 8.9.1945 (in LA Duisburg, NW 1049-49526 unter dem Datum 14.4.1947); ebd., Gutachten des universitäts­internen Prüfungsausschusses von Weber / von Redwitz / Ceelen, 12.10.1945. – Panse (1934), S. 370-374.

(23) LA Duisburg, NW 1049-49526, Eidesstattliche Erklärung Joseph Diefenthals, 8.4.1947.

(24) UA Bonn, PA 6782 Panse, „Meine Stellung zum Nationalsozialismus“, 8.9.1945 (in LA Duisburg, NW 1049-49526 unter dem Datum 14.4.1947).

(25) UA Bonn, PA 6782 Panse, „Meine Stellung zum Nationalsozialismus“, 8.9.1945 (in LA Duisburg, NW 1049-49526 unter dem Datum 14.4.1947).

(26) UA Bonn, PA 6782 Panse, Zur Frage der sog. „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, 8.9.1945.

(27) UA Bonn, PA 6782 Panse, Zur Frage der sog. „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, 8.9.1945. Siehe ähnlich, noch selbstsicherer: LA Duisburg, NW 1049-48516, Panse, „Die deut­sche Psychiatrie und die Euthanasie“, 29.10.1946.

(28) UA Bonn, PA 6782 Panse, Gutachten des universitätsinternen Prüfungsausschusses von Weber/von Redwitz/Ceelen, 12.10.1945.

 

Ralf Forsbach

 

Dieser Artikel ist eine erweiterte Version der Erstveröffentlichung im Portal Rheinische Geschichte.

Foto: Friedrich Panse, Porträt 1940. Archiv Arbeitskreis Psychiatriegeschichte (APG-Bonn),

        Psychiatriemuseum LVR-Klinik Bonn; Copyright.

 

Zitierweise
Ralf Forsbach (2016): Panse, Friedrich Albert.
In: Biographisches Archiv der Psychiatrie.
URL: biapsy.de/index.php/de/9-biographien-a-z/259-panse-friedrich
(Stand vom:02.05.2024)