- Nachname:
- Kolb
- Vorname:
- Gustav
- Epoche:
- 20. Jahrhundert
- Arbeitsgebiet:
- Psychiatrie
Sozialpsychiatrie - Geburtsort:
- Ansbach
- * 04.12.1870
- † 20.03.1938
Kolb, Gustav
Psychiater und Begründer der psychiatrischen Außenfürsorge in Deutschland.
Gustav Kolb (1870-1938) wurde am 4. Dezember 1870 in Ansbach geboren (Vater: Heinrich Georg Adolph 1834-1893, Mutter: Sophie Emilie Karoline Schaeffer 1845-1927). Er studierte Medizin an der Universität Erlangen und promovierte 1895 in Breslau. Ab 1896 war er als Assistenzarzt an der Heil- und Pflegeanstalt Bayreuth unter Carl Kraussold (1840-1915) tätig. 1902 wurde er zum II. Arzt der Anstalt Bayreuth ernannt. 1905 übertrug man ihm die Leitung der neu eröffneten Kreis-Irrenanstalt Kutzenberg. Von dort aus propagierte Kolb das „Offentürsystem“, den „kolonialen“ Anstaltsbetrieb und die „familiäre Irrenpflege“. Kolb führte in Kutzenberg auch erste Entlassungsversuche durch, auf deren Grundlage er später in Erlangen das System der psychiatrischen Außenfürsorge entwickelte. 1911 übernahm er die Direktion der Heil- und Pflegeanstalt Erlangen als Nachfolger von August Würschmidt. Während des Ersten Weltkriegs war er von 1914 bis 1918 im militärischen Dienst. Während einer längeren krankheitsbedingten Beurlaubung wurde er ab 1928 durch Wilhelm Caselmann vertreten. 1934 trat Kolb in den Ruhestand, sein Nachfolger war Wilhelm Einsle (1881-1961). Gustav Kolb ließ sich in Starnberg nieder und starb am 20. März 1938. Er war verheiratet mit Marie Kolb, geb. Kraussold. Das Paar hatte fünf Kinder: Adolf (*1902), Gertrud (*1903), Lulu (*1905), Karl Adolf (*1907) und Erna Valerie (*1909).
Kolb war Vordenker und Förderer der offenen, von der Anstalt ausgehenden „Außenfürsorge für Geisteskranke“ und Mitbegründer des Deutschen Verbandes für psychische Hygiene. Unter der Geschäftsführung von Hans Roemer (1878-1947) war Kolb neben Hermann Simon (1867-1947), Wilhelm Weygandt (1870-1939) und Robert Sommer (1864-1937) Beisitzer im Vorstand.
Sozialreformer und Professionspolitiker
Kolb publizierte 1919 ein Konzept zur Erneuerung der Anstaltspsychiatrie: die „offene Fürsorge“. Damit forderte er – entgegen der dominierenden klinischen Praxis – auch extramurale Behandlungen. Die resultierenden Aufgaben sollten Psychiatern übertragen werden, solange den Amtsärzten entsprechende fachliche Grundlagen fehlten (vgl. Ley 2006, S. 195 ff.). Aus diesem Konzept entwickelte sich bis ca. 1930 eine zuvor in dieser Form nicht vorhandene ambulante Betreuungsform. Kolb verfolgte damit auch professionspolitische Ziele. Das Modell der „offenen Fürsorge“ sollte den Kompetenzbereich der psychiatrischen Versorgung vergrößern sowie mit der Position des Fürsorgearztes ein neues Berufsbild etablieren.
Bereits als Assistenzarzt forderte Kolb (1902) die „Öffnung der Anstalten“ sowie die Einrichtung einer nachgehenden Betreuung entlassener Patienten. 1911 präsentierte er in der Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie einen breiten Forderungskatalog zum „freiheitlicheren Ausbau des Irrenwesens“ (Kolb 1911, S. 273 ff.). Dieser enthielt neben sozialreformerischen und professionspolitischen Aspekten ein detailliertes Konzept der „offenen Fürsorge“. Dessen Ziele lagen unter anderem in der familiären Integration der Patienten, der Information der Angehörigen sowie in der statistischen Erfassung und Beobachtung der Betroffenen. Mit seinen Vorschlägen zur Verbesserung der Organisation des bayerischen Irrenwesens vertrat Kolb (1908) einen zunächst wenig populären Standpunkt.
Neben dem Konzept der „offenen Fürsorge“ setzte Gustav Kolb auf die Tradition der Familienpflege. Da die seinerzeitige psychiatrische Versorgung über keine ambulante Nachsorge verfügte, sorgte er ab 1908 in externen Fürsorgestellen für Sprechstunden („stationäre Fürsorge“) und Hausbesuche („nachgehende Fürsorge“; vgl. Brückner 2010, S. 123). Im Jahr 1911 wurden im Deutschen Reich 3.519 Personen in Familienpflege gezählt (Kolb 1911, S. 275).
Praxis der „offenen Fürsorge" in Erlangen
Um seine Position in der Praxis zu demonstrieren, richtete Kolb 1912 an der Heil- und Pflegeanstalt Erlangen die „offene Fürsorge“ ein. Nach Unterbrechungen der ersten Anfänge durch den Weltkrieg, nahm er seine Aktivitäten im Frühjahr 1919 wieder auf und baute die „offene Fürsorge“ in Erlangen zusammen mit seinem Schüler und späteren T-4-Gutachter Valentin Faltlhauser (1876-1961) systematisch aus. Damit schuf er ein alternatives Modell zur klinischen Psychiatrie seiner Zeit.
Seine praktischen Erfahrungen referierte Kolb 1919 und 1920 auf den Jahrestagungen des Vereins bayerischer Psychiater und des Deutschen Vereins für Psychiatrie. Auf seine Reformvorschläge wurden zunächst verhalten reagiert (vgl. Söhner 2016, S. 101 f.; Ley 2006, S. 198). 1927 verfasste Kolb gemeinsam mit Hans Roemer und Valentin Faltlhauser das Standardwerk Die offene Fürsorge in der Psychiatrie und ihren Grenzgebieten. Die gesamte Thematik war zentral für die Ziele des Verbandes für psychische Hygiene (vgl. Plezko 2011, S. 24).
Auf der Jahresversammlung des Deutschen Vereins für Psychiatrie in Danzig im Mai 1929 referierte Kolb über die „künftige Gestaltung der Irrenanstalten unter besonderer Berücksichtigung der offenen Fürsorge“ (vgl. Söhner 2016, S. 102). Wegen der immer höheren Belegung der psychiatrischen Einrichtungen sei es notwendig, über die zukünftige Gestaltung des Anstaltswesens nachzudenken (vgl. Schmuhl 2015, S. 39). Angesichts der Sparpolitik in der Weltwirtschaftskrise wurde das von Kolb vorgeschlagene Behandlungskonzept zunehmend begrüßt. Die meisten größeren psychiatrischen Einrichtungen richteten eine „offene Fürsorge“ ein. 1930 berichtete Faltlhauser nach einer reichsweiten Umfrage, dass von 111 öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten achtzig Häuser eine „offene Fürsorge“ eingerichtet oder wenigstens eingeleitet hätten (vgl. Faltlhauser 1930, S. 174). Gustav Kolb war als Vorstandsmitglied des Deutschen Verbands für psychische Hygiene zusammen mit W. Weygandt, H. Roemer und H. Simon auf dem I. International Congress for Mental Hygiene in Washington unter den deutschen Fachvertretern. Dort sprach Kolb als einer von fünf deutschen Referenten über die von ihm entwickelte Versorgungsform der „offenen Fürsorge“ (vgl. Leibbrand 1946, S. 94 f.).
Positionen ab 1933
Im Juni 1933 korrespondierte Kolb mit Roemer zu einem persönlichen Treffen mit Ernst Rüdin, bei dem die Idee eines „eugenischen Herbstkurs[es] in München“ besprochen worden sei (vgl. Schmuhl 2015, S. 210). Auch wenn Kolb später nicht direkt in die Verbrechen der NS-„Euthanasie“ involviert war, sprach er sich 1933 für eine rassenhygienische Verwendung der Daten der Außenfürsorge aus (vgl. Brückner 2015, S. 25 f.). Obwohl das extramurale Konzept der „offenen Fürsorge“ in den Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs an Bedeutung verlor (vgl. Siemen 1991, S. 192), bezeichnete Kolb in der Rückschau die Entwicklung der psychiatrischen Außenfürsorge als „das wesentliche Ziel“ seiner beruflichen Laufbahn (Kolb 1927, S. 394). Die historische Bewertung seiner Lebensleistung hängt unter anderem von den – bis heute noch nicht abgeschlossenen Analysen – der gesellschaftlichen Funktion der psychiatrischen Außenfürsorge unter den wechselnden politischen Machtverhältnissen ab.
Literatur
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Felicitas Söhner
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Zitierweise
Felicitas Söhner (2016):
Kolb, Gustav.
In: Biographisches Archiv der Psychiatrie.
URL:
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(Stand vom:17.11.2024)